Aktuelle Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, Steuervorteile sichern!
Seit dem Jahressteuergesetz 2018 gibt es neue Gestaltungsmöglichkeiten für die berufliche Nutzung klassischer PKW’s und Fahrräder sowie zusätzliche steuerliche Förderungen für E-Autos und E-Bikes.
Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie in unseren Merkblättern zusammengestellt:
Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer (PKW und E-Bike) Stand 02.2019
Fahrzeugnutzung durch Unternehmer (PKW und E-Bike) Stand 02.2019
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.