Das Bundesministerium für Finanzen hat sich zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung der Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege, für die Erziehung in einer Tagesgruppe, in der Heimerziehung oder Erziehung in sonstiger betreuter Wohnform sowie für die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung geäußert.
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